Die aktuelle Situation in der Region soll analysiert und Potentiale aufgezeigt werden. Das Projekt untersucht die Wasserversorgungssituation in der Region Sursee-Mittelland auf folgende Punkte:
Damit diese Punkte geklärt werden können, werden:
Gemäss dem Schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) sind zwei
Wasserbilanzen pro Versorgung zu berechnen.
Der Spitzenbedarf heute (A0) und in Zukunft (A0+X) muss mit minimalem Dargebot *1)
minimale Quellschüttung, bei Pumpenanlagen Leistung (Konzession) x 20 h oder konzessionierte Tagesmenge abgedeckt werden können.
*1) Dargebot: entspricht der Wassermenge, die in einem bestimmten Gebiet aus Grundwasservorkommen, Quellen und Oberflächengewässern für die Trinkwasserversorgung entnommen werden kann.
Der mittlere Bedarf heute (A0) und in Zukunft (A0+X) muss bei Ausfall des wichtigsten / grössten Wasserbezugsortes abgedeckt werden können. Dabei wird mit mittlerem Wasserdargebot (mittlere Quellschüttung, bei Pumpenanlagen Leistung (Konzession oder konzessionierte Tagesmenge) x 20 h) gerechnet.
Die Wasserbilanzen müssen in jedem Fall positiv sein. Die Reserven sind von Fall zu Fall zu beurteilen.
Da Spitzentage verschiedener, voneinander unabhängiger Versorgungen in der Regel nicht am gleichen Tag anfallen, darf Folgendes festgehalten werden:
Je mehr einzelne Wasserversorgungen sich zusammenschliessen, desto optimaler lassen sich die einzelnen Wasserressourcen bewirtschaften und nutzen. Damit werden die benötigten Wasserressourcen für den Spitzentag über einen grösseren Perimeter betrachtet kleiner, da nicht mehr jede Versorgung ihren Spitzentag einzeln abdecken muss.
Bei der Versorgungssicherheit wirken sich Zusammenschlüsse noch viel stärker aus. So muss jede Versorgung einzeln betrachtet über mindestens 2 Wasserbezugsorte verfügen, welche je den mittleren Bedarf bei Ausfall des anderen Bezugsortes abdecken kann. Wird nun eine Region gebildet, so beschränkt sich der Ausfall des wichtigsten Bezugsortes immer nur auf eine Anlage der ganzen Region.
Ein Reservoir beinhaltet Nutzinhalt (Tagesausgleich), Not- und Löschreserven. Der Nutzinhalt bildet dabei den Tagesausgleich bzw. diejenige Wassermenge, welche vom versorgten Gebiet benötigt wird, ohne dass über diesen Zeitraum eine Nachspeisung des Reservoirs erfolgt. Die Notreserve entspricht ca. 50% des mittleren Bedarfes und die Löschreserven sind abhängig vom Brandrisiko im versorgten Gebiet gemäss (dem schweizerischen Feuerwehrverband SFV).
Not- und Löschreserven dürfen in andere Reservoire ausgelagert werden. Insbesondere bei den Löschreserven bietet dies grosses Potenzial, da Löschreserven in höher gelegene Reservoire ausgelagert werden dürfen und nicht jede Zone für sich die Löschreserven ausweisen muss. Beispiel: Zone 1 (500 müM) und Zone 2 (570 müM) benötigen je 150 m3 Löschreserven. D.h. es sind theoretisch 300 m3 Löschreserven zu erstellen. Da nun die Zone 1 und 2 miteinander verbunden sind, kann folgendes in Betracht gezogen werden (bei genügender Leistungsfähigkeit der Verbindungen): Im Reservoir Zone 2 (570 müM) werden die benötigen 150 m3 Löschreserven erstellt und in der Zone 1 darauf verzichtet. Damit können 150 m3 an Reservoirvolumen optimiert werden (in der Praxis würde wohl im Reservoir Zone 1 dennoch eine Erstreserve von 50 m3 reserviert).