Als Grundlage für die Planungen von aquaregio dienen folgende Grundlagen und Zuständigkeiten:
Die Wasserversorgungsplanung (WVP) ist im kantonalen Wassernutzungs- und Wasserversorgungsgesetz (WNVG) vorgeschrieben.
Ein WVP ist ein Planungs- und Führungsinstrument und hilft:
Die Karte zur WVP 1995 sieht eine Pumpwerk in Burgrain und eine Transporteleitung nach Sursee vor.
Alle definierten Aufgaben wurden in Massnahmenblätter aufgelistet und den Verantwortlichen zugeteilt
Als Gesetzliche Grundlagen für die Wassernutzung und Wasserversorgung gilt im Kanton Luzern die SRL 770 sowie der dazugehörigen Verordnung SRL 771
Link unter:
SRL 770 Wassernutzungs- und Wasserversorgungsgesetz 2003 akt. Version 01.06.2015 (WNVG)
SRL 771 Wassernutzungs- und Wasserversorgungsverordnung 2003 akt. Version 01.07.2013 (WNVV)
Der Kantonale Richtplan regelt im Kapitel E Ver- und Entsorgung im Unterkapitel E3 die Wasserversorgung und der Grundwasserschutz.
E3-3 Regionale Wasserversorgungsplanung
Durch generelle Wasserversorgungsplanungen überprüfen die Wasserversorgungsverbände resp. die regionalen Entwicklungsträger periodisch den Stand der Wasserversorgung und deren Sicherstellung. Bei der Wasserversorgung und Wassernutzung sind die Belastungsgrenzen der ober- und der unterirdischen Gewässer zu berücksichtigen.
Federführung: RET
Beteiligte: Gemeinden, uwe
Link unter:
E3 Wasserversorgung und Grundwasserschutz im Richtplan 2015
Entsprechend dieser Grundlagen ist das Betreiben der Wasserversorgung die Aufgabe der Gemeinden. Sie können diese Aufgabe mittels Konzession, Versorgungsauftrag, Reglement und Gebührenordnung, welche von der Gemeindeversammlung zu erlassen sind, delegieren. Die Regionen hat den Auftrag die WVP periodisch zu überprüfen und sicherzustellen.
Diesen Auftrag hat der RET Sursee-Mittelland mit der Erarbeitung und Verabschiedung des technischen Konzepts aquaregio wahr genommen und in der Rechtsform einer Einfachen Gesellschaft wurden folgende Aufgaben erfüllt: