Betriebswirtschaftlich und organisatorisch ist, durch die Entscheidungen in den letzten Tagen, ein optimaler Versorgungsperimeter entstanden. So kann ein kompaktes und geschlossenes Versorgungsgebiet mit allen Wasserversorgungen in den Städten Sursee und Sempach sowie den Gemeinden Beromünster, Eich, Hildisrieden, Nottwil, Oberkirch und Schenkon gebildet werden. Dies ist eine ideale Ausgangslage zur Gründung der aquaregio ag, umfasst alle bedeutenden Wasserwerke und Wasserdargeboten in der Region und gewährt so eine starke Positionierung in der Region sowie im Kanton Luzern. Dies schafft eine solide Grundlage für den neuen Primärversorger.
Die aquaregio ag Wasser Sursee-Mittelland wird ab 2019 für zukünftig 40‘000 Wasserbezüger und Abonnenten in den Versorgungsgebieten folgender 11 Partnerwasserversorgungen: Beromünster, Neudorf, Gunzwil, Schwarzenbach, Eich, Hildisrieden, Nottwil, Oberkirch, Schenkon, Sempach und Sursee sowie als Nachfolgeorganisation der Gruppenwasserversorgung Eich - Gunzwil - Beromünster ein gemeinsames Primärsystem mit über 80km Leitungen übernehmen, ausbauen, betreiben und unterhalten. Die Übernahme ist aber nur von rechtlicher Natur, sind doch die Wasserversorgungen auch nach der Einbringung als Aktionäre der aquaregio weiterhin an ihren Anlagen im eingebrachten Umfang beteiligt. Die weiteren 205km Wasserleitungen im Sekundärsystem, der Löschschutz sowie die Reglements-, Rechnungs- und Gebührenhoheit bleiben unverändert bei den heute zuständigen Gemeinden und Wasserversorgungen. Somit sind 72% des Gesamtnetzes sowie alle Beziehungen zu den Abonnenten durch das Projekt aquaregio nicht betroffen.
Zur Bestimmung der best geeigneten Rechtsform für den neu zu gründenden Primärversorger wurde von der Advokatur Walder Haas Berner AG Sursee umfangreiche Abklärungen getätigt. Im Ausschlussverfahren wurden von der Einzelunternehmung sowie Gesellschaften in allen Formen von Rechtsgemeinschaften oder Körperschaften geprüft und auf beste Übereinstimmung für die zukünftigen Geschäftstätigkeiten bewertet. Früh konnte Rechtsformen welche auf einer Rechtsgemeinschaft basieren, mangels eigener Rechtspersönlichkeit, ausgeschlossen werden.
Weiter ausgeschlossen werden musste die Form eine Gemeindeverbands, das einige Wasserversorgungen privatrechtlich als Genossenschaft oder Aktiengesellschaft organisiert sind, und so gar nicht einem Gemeindeverband beitreten können.
Bei den Körperschaften fokussierten sich die Abklärungen auf personenbezogene Gesellschaften (z.B. Genossenschaften) und kapitalbezogene Gesellschaften (z.B. Aktiengesellschaften). Insbesondere der Personenbezug und das Grundprinzip des freien Zugangs zu einer Genossenschaft haben den Entscheid zur Aktiengesellschaft begründet.
Gemäss den Statuten von aquaregio ag ist die Übertragung von Aktien in folgenden wichtigen Gründen eingeschränkt:
Somit ist ein Verkauf von aquaregio ag als Gesamtes oder in Teilen als Kapitalanlage, zur Spekulation oder als Investitionsstrategie zum Beispiel eines Lebensmittelkonzerns ausgeschlossen.
In der Vernehmlassung zum Teil Betriebswirtschaft und zum Teil Recht haben sich alle 8 Partnergemeinden sowie die dazugehörigen 11 Wasserversorgungen für die Gründung eine Aktengesellschaft nach OR mit Statuten und Aktionärsbindungsvertrag ausgesprochen.
Nach der laufenden Ratifizierung der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung Recht werden hier die Gründungsunterlagen in Form der Statuten und des Aktionärsbindungsvertrags zum download bereitgestellt werden.